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   OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10   

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https://dejure.org/2011,30478
OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10 (https://dejure.org/2011,30478)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.04.2011 - 1 VA 2/10 (https://dejure.org/2011,30478)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. April 2011 - 1 VA 2/10 (https://dejure.org/2011,30478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 28 Abs 3 GVGEG, Art 11 Abs 1 S 1 Buchst a BewAufnÜbkHaag, § 383 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 384 Nr 3 ZPO
    Internationale Rechtshilfe: Nachprüfung der Entscheidung über ein Rechtshilfeersuchen; Beachtlichkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab zur gerichtlichen Überprüfung der Zulässigkeit internationaler Rechtshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung der Zulässigkeit der Rechtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 06.07.2007 - 16 VA 5/07

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines Zeugen im Wege der internationalen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10
    Bei der Entscheidung über Rechtshilfeersuchen steht der Justizverwaltung ein weiter Ermessensspielraum zu, wobei auch Zweckmäßigkeitserwägungen zu beachten sind, die sich aus der Pflege der auswärtigen Beziehungen ergeben (vgl. dazu OLG Celle, NJW-RR 2008, 78; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.6.2006, Az.: I-3 VA 2/06; Zöller-Lückemann, aaO).

    Auch unter Berücksichtigung dieses Aspekts ist das Vorgehen der Antragsgegnerin, wonach die Entscheidung hierüber im Einzelnen dem Rechtshilfegericht überlassen bleibt, nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2008, 78).

  • OLG München, 27.11.1980 - 9 VA 4/80

    Zur Zeugenvernehmung bei Rechtshilfe für "Common Law"-Länder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10
    Das Ausforschungsverbot besteht nämlich allein zum Schutz des Beweisgegners, der der beweisführenden Gegenpartei die Waffen zur Führung des Rechtsstreits grundsätzlich nicht zur Verfügung zu stellen braucht (BGH NJW 1958, 1491), nicht aber im Interesse von Zeugen, die durch die gesetzlich vorgesehenen Zeugnisverweigerungsrechte hinreichend geschützt sind (vgl. hierzu OLG Düsseldorf aaO; OLG München JZ 1981, 540; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl., Rdnr. 2490).

    Im übrigen wird der genannte Vorbehalt durch die Vernehmung von Zeugen auch über Unterlagen, die nicht herausgegeben oder vorgelegt werden müssen, nicht umgangen (vgl. dazu OLG München JZ 1981, 540, Zöller-Geimer aaO, § 363 Rdnr. 115; Geimer, aaO, Rdnr. 2488).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03

    Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10
    Da der Senat den Antrag der Antragstellerin zurückweist, war eine formelle Beteiligung der - materiell beteiligten - Klägerin des ausländischen Verfahrens nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 573); die Frage nach einer rechtlichen Grundlage für eine solche Beteiligung bedarf daher keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - 3 VA 2/06

    Rechtshilfeersuchen nach dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10
    Bei der Entscheidung über Rechtshilfeersuchen steht der Justizverwaltung ein weiter Ermessensspielraum zu, wobei auch Zweckmäßigkeitserwägungen zu beachten sind, die sich aus der Pflege der auswärtigen Beziehungen ergeben (vgl. dazu OLG Celle, NJW-RR 2008, 78; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.6.2006, Az.: I-3 VA 2/06; Zöller-Lückemann, aaO).
  • BGH, 26.06.1958 - II ZR 66/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10
    Das Ausforschungsverbot besteht nämlich allein zum Schutz des Beweisgegners, der der beweisführenden Gegenpartei die Waffen zur Führung des Rechtsstreits grundsätzlich nicht zur Verfügung zu stellen braucht (BGH NJW 1958, 1491), nicht aber im Interesse von Zeugen, die durch die gesetzlich vorgesehenen Zeugnisverweigerungsrechte hinreichend geschützt sind (vgl. hierzu OLG Düsseldorf aaO; OLG München JZ 1981, 540; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl., Rdnr. 2490).
  • OLG Köln, 11.06.2010 - 16 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeit bei wiederholter gerichtlicher Anordnung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10
    Mit Datum des 16.11.2010 wurde die Antragstellerin vom Amtsgericht Ottweiler, Geschäftsnummer: 16 AR 3/10(77), zum Termin am 23. Dezember 2010 als Zeugin geladen.
  • OLG Hamburg, 03.05.2002 - 2 VA 4/01
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10
    Wenn im konkreten Fall sicher feststeht, dass das Ersuchen wegen der Geltendmachung eines Zeugnisverweigerungsrechts nicht wird erledigt werden können, steht es deshalb im pflichtgemäßen Ermessen der Zentralen Behörde, das Ersuchen als nicht erledigungsfähig zurückzuweisen (vgl. dazu HansOLG, RIW 2002, 717).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 6 VA 12/17

    Rechtshilfeersuchen eines amerikanischen Gerichts über Vernehmung eines Zeugen in

    Bei der Entscheidung der Zentralen Behörde, ein Rechtshilfeersuchen nach dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen zur Erledigung an das zuständige Rechtshilfegericht weiterzuleiten, handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 Abs. 1 EGGVG, der insbesondere von einem betroffenen Zeugen, der im Wege der beantragten Rechtshilfe vernommen werden soll, mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006 - I-3 VA 2/05, juris Rn. 18; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011 - 1 VA 2/10, juris Rn. 16; MüKo.ZPO/Papst, 5. Aufl., Art. 5 HZPÜ Rn. 4).

    Der Senat hat die angefochtene Bewilligung der Rechtshilfe daher nur darauf zu überprüfen, ob sie auf einer Ermessensverletzung beruht, § 28 Abs. 3 EGGVG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006 - I-3 VA 2/06, juris Rn. 23; OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 16 VA 5/07, juris Rn. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. März 2008 - 20 VA 13/07, juris Rn. 12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011 - 1 VA 2/10, juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - I-3 VA 2/11, juris Rn. 38).

    Nach einer in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Ansicht, soll die Zentrale Behörde zwar zur Vermeidung unnötigen Arbeitsaufwandes für alle Beteiligten und zur Beschleunigung des Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall befugt sein, schon die Weiterleitung des Ersuchens an das Rechtshilfegericht abzulehnen, wenn ihr bekannt ist, dass der Zeuge sich auf ein zweifelsfrei gegebenes Zeugnisverweigerungsrecht berufen wird (OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 2002 - 2 Va 4/01, RIW 2002, 717; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011 - 1 VA 2/10, juris Rn. 26; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht [IZPR], 7. Aufl,, Kap. 4 Rn. 2464; MüKo.ZPO/Papst, 5. Aufl., Art. 11 HZPÜ Rn. 6; Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 363 Rn. 127; offen gelassen bei OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - I-3 VA 2/11, juris Rn. 31; ablehnend Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht [IZPR], 7. Aufl., § 9 Rn. 60; Knöfel in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 32. Ergänzungslieferung, Art. 11 HBÜ Rn. 15: ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Rechtshilfegerichts).

    Deren Rechte werden einerseits durch die nach Artt. 9, 11 HBÜ vom ersuchten Gericht zu beachtenden gesetzlich vorgesehenen Zeugnisverweigerungsrechte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006 - I-3 VA 2/06, juris Rn. 27; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011 - 1 VA 2/10, juris Rn. 31; Geimer, IZPR, 7. Aufl,, Kap. 4 Rn. 2490) und andererseits durch die Bestimmtheitsanforderungen an das Beweisthema (Art. 3 Abs. 1 c, Abs. 2 f HBÜ) gewahrt, die auch die Beweisperson vor einem übermäßigen Eindringen in ihre Freiheitssphäre zu schützen bestimmt sind (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - I-3 VA 2/06, juris Rn. 33; vom 28. Dezember 2011 - I-3 VA 2/11, juris Rn. 35; Geimer, IZPR, 7. Aufl,, Kap. 4 Rn. 2475; MüKo.ZPO/Papst, 5. Aufl., Art. 2 HZPÜ Rn. 6 und Art. 3 Rn. 4; Knöfel in Geimer/Schütze, aaO, Art. 3 HBÜ Rn. 1; Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 363 Rn. 118).

    Jedoch müssen die Urkunden, zu denen der Zeuge befragt werden soll, hinreichend bestimmt bezeichnet sein (OLG Celle Beschluss vom 6. Juli 2007 - 16 VA 5/07, juris Rn. 24; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011 - 1 VA 2/10, juris Rn. 31; Knöfel in Geimer/Schütze, aaO, Art. 3 HBÜ Rn. 12; Geimer, IPZR, 7. Aufl., Kap. 4 Rn. 2489; Nagel/Gottwald, IZPR, 7. Aufl., § 9 Rn. 85; MüKo.ZPO/Papst, 5. Aufl., Art. 3 HZPÜ Rn. 4; Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 363 Rn. 117; zur EG-BewVO v. Hein in Rauscher Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 4. Aufl., Art. 10 EG-BewVO Rn 21; Knöfel in Geimer/Schütze, aaO, Art. 4 EG-BewVO Rn. 13).

  • BayObLG, 06.11.2020 - 101 VA 130/20

    Weiterleitung eines Rechtshilfeersuchens

    a) Der sich gegen die Bewilligung der Rechtshilfe richtende Antrag ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG statthaft (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 16; Lückemann in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 23 EGGVG, Rn. 15; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, Rn. 2498; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 23 EGGVG Rn. 7).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob ein über die sich aus Art. 3 HBÜ ergebenden Bestimmtheits- und Spezifikationsanforderungen an die erbetene Information hinausgehendes "Ausforschungsverbot" ein zum ordre public gehörender tragender rechtsstaatlicher Grundsatz des deutschen Rechts ist (offenlassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 26; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 31; verneinend: Schlosser in Schlosser/Hess, EUZivilprozessrecht, HBÜ Art. 23 Rn. 4), denn jedenfalls kann sich der am Rechtsstreit nicht beteiligte Antragsteller zu 3) darauf nicht berufen.

    Das Ausforschungsverbot, dessen Umfang im Einzelnen streitig ist, besteht allein zum Schutz des Beweisgegners (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Dezember 2017, 6 VA 12/17, juris Rn. 15; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2006, I-3 VA 2/06, juris Rn. 27).

    Ob sie das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts im Rahmen der Feststellung der Zulässigkeit des Ersuchens hätte prüfen dürfen (bejahend: OLG Hamburg, Beschl. vom 3. Mai 2002, 2 Va 4/01, RIW 2002, 717 [718]; im Grundsatz zustimmend wohl auch: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2011, 1 VA 2/10, juris Rn. 26 f.; offenlassend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2011, I-3 VA 2/11, juris Rn. 31; gegen eine Vermischung der Zuständigkeiten: Gottwald in Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, Internationale Beweisaufnahmen, Kap. III Rn. 9.63), bedarf keiner Entscheidung.

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